1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde” genannt) und der bildbrauerei GmbH (im Folgenden „bildbrauerei" genannt). Diese sollen den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit bilden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen (z.B. die des Kunden) werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Einstimmig festgelegte zusätzliche oder abweichende projektbezogene Bedingungen, Vereinbarungen oder Regelungen zu diesen AGB sind (wenn sie eindeutig zu verstehen sind) zu beachten und haben vorrangige Gültigkeit gegenüber diesen AGB.
1.4 Mündliche oder telefonische Aufträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen, sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden.
1.5 Alle von bildbrauerei angenommenen Aufträge unterliegen diesen AGB. Sie gelten durch die Bestätigung der vorgelegten Kalkulation (siehe auch § 4) oder spätestens mit Erfüllung des Auftrags als anerkannt.
1.6 bildbrauerei ist berechtigt zur Leistungserbringung Freelancer, Partner, Koproduktionen oder sonstige Dritte einzuschalten.
1.7 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen, Produkte und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von bildbrauerei erbracht werden (z.B. Subunternehmer, Freelancer, Partner und Koproduktionen).
1.8 Aufgrund von gesonderter Absprache können Fremdleistungen von Zulieferern von bildbrauerei im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben werden. Soweit genehmigte Fremdleistungen von bildbrauerei im Namen des Kunden vergeben werden, stellt der Kunde bildbrauerei von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
1.9 Der Kunde muss vor Produktionsbeginn einen weisungsberechtigten Ansprechpartner benennen, der (stellvertretend für den Kunden) als Bezugsperson für bildbrauerei gilt.
2.1 „Produkte“ bezeichnet im Nachfolgenden die fertiggestellten Endergebnisse der Produktion eines Projektes (z.B. Film, Foto, Event, Mediendienstleistung oder Produkt) aber auch (Dienst-) Leistungen. Der Einfachheit halber wird zwischen Singular- und Pluralform nicht unterschieden, was bedeutet, dass es sich bei dem Begriff „Produkte“ auch um ein einzelnes „Produkt“ handeln kann.
2.2 „Begleitmaterial“ bezeichnet im Nachfolgenden alle in Bezug auf das Projekt anfallenden Medien und Dokumente, wie z.B. Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Konzepte, Storyboards, technische Studien, Rohmaterial der Produktionen, Videos, Bilder, Audiodateien und Grafiken.
3.1 Der Kunde beauftragt bildbrauerei mit der Produktion/Umsetzung von Produkten/Dienstleistungen.
3.2 Daten, Bedingungen und Informationen (kurz: Kriterien) der Produkte/Dienstleistungen werden in der Regel im Vorfeld vereinbart. Hierfür werden z.B. folgende Punkte beachtet:
3.3 Der Kunde ist verantwortlich für die ausdrückliche schriftliche Klarstellung, bzw. Vereinbarung der unter § 3.2 genannten Kriterien und weiterer Wünsche.
3.4 Für den Fall, dass eines oder mehrere der unter § 3.2 genannten Kriterien nicht klar vereinbart wurden, nicht/nur teilweise durch bildbrauerei erfüllbar sind oder verbessert werden können, ist bildbrauerei dazu berechtigt, diese im Interesse des Kunden selbst festzulegen. Hierbei richtet sich bildbrauerei u.a. nach Erfahrungswerten, Branchen- und Industriestandards, technischen und kreativen Aspekten und weiteren Bedingungen.
3.5 Im Rahmen von Vorgaben des Kunden hat bildbrauerei Gestaltungsfreiheit.
3.6 Sollten Änderungswünsche anfallen, müssen diese durch bildbrauerei umgehend auf Mehrkosten geprüft werden. Änderungswünsche, die die Gesamtästhetik des Projektes bzw. des Produktes zerstören oder die nach bildbrauerei aufgrund kreativer Gestaltung, technischer Machbarkeit oder sonstiger Gründe nicht ratsam sind, dürfen von bildbrauerei abgelehnt werden.3.7 Einige oder alle der unter § 3.2 genannten Kriterien können bereits von bildbrauerei in einem Konzept, Angebot oder anderen schriftlichen sowie mündlichen Erklärungen festgelegt werden.
4.1 Zur Vergütung/Gegenleistung aller von bildbrauerei berechneten Produkte bezahlt der Kunde auf Grundlage der von ihm genehmigten Kalkulation den vollen von bildbrauerei geforderten Betrag (in Euro).
4.2 Als Kalkulation gilt das Angebot von bildbrauerei (Angebot, Projektangebot, Rechnung, oder sonstiges schriftliches Angebot).
4.3 Sollte kein klares Angebot durch bildbrauerei gestellt worden sein oder sollten sich im Angebot genannte Produkte ändern, gelten die von bildbrauerei festgelegten und regelmäßig aktualisierten Preise. Diese können dann durch den Kunden auf Anfrage bei bildbrauerei angefordert werden.
4.4 Alle Angebote von bildbrauerei sind freibleibend bzw. unverbindlich.
4.5 Hat bildbrauerei im Angebot die voraussichtlich entstehenden Kosten kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird bildbrauerei den Kunden darauf, unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Kostenvolumens, hinweisen. bildbrauerei ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 10% des Kostenvoran-schlages erhöhen. Die zusätzlichen Kosten gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 4 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch bildbrauerei widerspricht. Im Falle, dass bildbrauerei das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Kunden nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
4.6 Mit den auf der Kalkulation benannten Kosten, werden nur die Produkte vergütet, die durch die Kalkulation vereinbart wurden. Alle Produkte, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarten Kosten abgegolten sind, kann bildbrauerei gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen, Reisekosten und Auslagen.
4.7 Mehrkosten, die durch externe Dienstleister verursacht werden, (z.B. durch Zeitverzug/Überstunden) müssen vom Kunden getragen werden.
4.8 Wenn nicht anders mit bildbrauerei vereinbart, gelten für den Kunden folgende branchenübliche Zahlungsbedingungen:
4.8.1 Ein Drittel bei Vertragsunterzeichnung
4.8.2 Zwei Drittel nach Lieferung und Endabnahme binnen spätestens 14 Tagen
4.9 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von bildbrauerei. Erst nach voller Bezahlung der Vergütung ist der Kunde unter Beachtung weiterer Kriterien (z.B. Urheberrechte, Eigentumsrechte und Nutzungsrechte) als Eigentümer der gelieferten Produkte anzuerkennen.
4.10 Alle von bildbrauerei angebotenen und genannten Preise sind als Nettopreise zuzüglich z.B. der im Einzelfall anfallenden gesetzlichen Steuer zu verstehen, wenn diese nicht anders gekennzeichnet sind. Es gilt der Wechselkurs vom Tag der Kalkulation. Verändert sich der Wechselkurs während der Durchführung des Auftrags um mehr als 1%, kann bildbrauerei die Vergütung anpassen. Ein Anpassungsanspruch des Kunden besteht nicht.
4.11 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen von bildbrauerei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5.1 Die kalkulierte Arbeitszeit pro Produktionstag/Arbeitstag beträgt max. 10 Stunden. Im vereinbarten Preis sind i.d.R. alle planmäßigen Herstellungskosten zum Erreichen des von bildbrauerei gewünschten Produktes enthalten.
5.2 Witterungsbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche der Produktion (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten können dem Kunden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt werden. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Produktionstage oder Nachproduktionen, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch bildbrauerei zurückzuführen sind. Wird eine Nachproduktion oder werden zusätzliche Produktionstage erforderlich, ohne dass diese durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden durch bildbrauerei verursacht wurde, z.B. durch einen Geräte- oder Materialschaden oder Personenausfall, kann der Kunde keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten, Verdienstausfall oder sonstigen hierdurch verursachten Schäden geltend machen.
6.1 Soweit nicht anders vereinbart und notwendig, stellt der Kunde Unternehmens- und Produktinformationen, Daten, Texte, Fotos, Filme und sonstige Informationen, die zur Erstellung der Produkte notwendig sind, unentgeltlich zur Verfügung. Diese sind fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte (s. auch § 12.1 und § 13) zu liefern. Der Kunde versichert, dass er zur Verwertung aller von ihm übergebenen Inhalte berechtigt ist. Der Kunde übernimmt damit die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt bildbrauerei von Ansprüchen Dritter frei.
6.2 Sofern vom Kunden organisierte bzw. gewünschte Personen und/oder Objekte/Orte/etc. aufgenommen, bzw. verwendet werden, ist der Kunde selbst für die Organisation und Weitergabe an bildbrauerei der von diesen AGB (Alle Rechteeinräumungen unter § 12.1 und § 13) und für die Produktion benötigten bzw. verlangten Rechte bzw. Nutzungsrechte verantwortlich.
6.3 Sollten externe Bild-, Ton- oder Text-Materialien vom Kunden genutzt werden, so hat er diese in einem für das Projekt verwendbaren Format abzuliefern. Sollte dies nicht geschehen, kann bildbrauerei Mehrkosten für die Konvertierung des Materials in Rechnung stellen. Alle notwendigen Rechte für die Materialien müssen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
6.4 Entstehende Kosten für die Beschaffung, Erstellung und Anlieferung der Ausgangsmaterialien trägt der Kunde.
6.5 Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Leistungserfüllung/Produktion durch bildbrauerei verpflichtet. Dies umfasst besonders die Prüfung/Bestätigung der einzelnen unter § 8.2 genannten Phasen. Der Kunde verpflichtet sich alle von bildbrauerei vorgelegten Abstimmungsunterlagen sorgfältig und fristgerecht zu prüfen und entsprechende Entscheidungen unverzüglich bildbrauerei mitzuteilen.
6.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann bildbrauerei einen entsprechenden Mehraufwand verlangen. Kommt der Kunde nach mehrfacher Aufforderung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist bildbrauerei dazu berechtigt, eine Abschlagszahlung für alle bereits entstandenen Kosten zu verlangen.
6.7 Sofern der Kunde die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Produktionstermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch bildbrauerei angepasst werden, trägt der Kunde die hierfür entstandenen Kosten.
6.8 Der Kunde versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenes Produktionsmaterial verfügt und diese an bildbrauerei überträgt.
7.1 Die Lieferung der medialen Produkte an den Kunden erfolgt auf beliebigen Datenträgern nach Wahl durch bildbrauerei (z.B. USB-Stick, SSD, HDD, CD-ROM, DVD) oder über eine Online-Bereitstellung (z.B. Clouddienste) durch bildbrauerei. Der Kunde hat sich binnen 30 Tagen eigenständig Kopien der Produkte aus den Lieferungen zu machen (sofern mit den Nutzungsrechten vereinbar, siehe auch § 12). Nach Ablauf der o.g. 30 Tage ist bildbrauerei zur Löschung der Produkte und des zugehörigen Begleitmaterials berechtigt, wenn keine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde.
7.1.1 Bei der Lieferung der Produkte über Datenträger, sind die Datenträger binnen 14 Tagen nach Lieferung an bildbrauerei zurückzusenden, ansonsten werden die Datenträger dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.1.2 Bei Lieferung der Produkte über Online-Bereitstellung bleiben die Produkte ab Zeitpunkt der Lieferung mindestens 14 Tage lang für den Kunden zugänglich, bevor sie nicht mehr für den Kunden abrufbar sind.
7.2.1 Nach Lieferung der Produkte an den Kunden ist bildbrauerei nicht dazu verpflichtet, die Produkte und zugehöriges Begleitmaterial zu speichern/archivieren.
7.2.2 § 7.2.1 gilt nicht, wenn eine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde, wie z.B. die langfristige Speicherung/Archivierung der Produkte und des zugehöriges Begleitmaterials. In diesem Fall haftet bildbrauerei dennoch nicht für eventuellen unvorhergesehenen Datenverlust, der nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch bildbrauerei zurückzuführen ist.
7.3 Eine von bildbrauerei nicht zu vertretende Verzögerung des etwa vereinbarten Fertigstellungstermins liegt beispielsweise dann vor, wenn die Produktion an dem ursprünglich hierfür geplanten jeweiligen Termin aufgrund der Witterungsbedingungen nicht möglich ist oder durch bildbrauerei für nicht sinnvoll erachtet wird. Gleiches gilt, wenn es aufgrund von Krankheit oder unvorhergesehener Nicht-Verfügbarkeit eines Schauspielers, Regisseurs oder Kameramanns bzw. einer für die Herstellung der Produktion maßgeblichen sonstigen Person oder aufgrund eines von bildbrauerei nicht grob fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Ausfalls sonstiger Produktionsmittel (wie z.B. Equipment, Requisiten, Fahrzeugen oder Tieren) zu zeitlichen Verzögerungen oder Ausfällen kommt.
8.1 Hinsichtlich der (End-) Abnahme der von bildbrauerei erstellten Produkte und ihrer Vor stufen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
8.2 Zur Produktion der Produkte lassen sich die Leistungen i.d.R. (gerade bei Film- /Fotoproduktionen) in folgende Phasen einteilen:
8.2.1 Phase 1 Konzept- und Angebotserstellung
8.2.2 Phase 2 Auftragserteilung durch den Kunden, Vertragsabschluss
8.2.3 Phase 3 Vorproduktion (z.B. Ausarbeitung der Konzepte, Planung, Motiv- und Locationsuche, Casting von Schauspielern, Anmietung von Produktionsmitteln, Abschluss von Versicherungen) (Präproduktionsphase/preproduction)
8.2.4 Phase 4 Durchführung der Dreharbeiten bzw. Produktion (Produktionsphase/ production)
8.2.5 Phase 5 Nachproduktion (z.B. Montage, Bild- und Tonbearbeitung, Musikherstellung, visuelle Effekte, Titelbearbeitung) (Postproduktionsphase/postproduction) Phase 5a Herstellung von Roh-/Arbeitsergebnissen der Produkte Phase 5b Endfertigung, Mastering, Lieferung der fertigen Produkte an den Kunden und Endabnahme
8.3 Das Ergebnis jeder Phase dient als Grundlage für die weitere Leistungserbringung bzw. Produktion. Abweichende oder ergänzende Anforderungen oder Änderungswünsche des Kunden zu bereits erstellten/bestätigten/der AGB entsprechenden oder dem Vertrag entsprechenden Ergebnissen, können nur nach gesonderter Vereinbarung erfüllt werden.
8.4 Im Rahmen der in § 8.2.3 beschriebenen Phase 3 erstellt bildbrauerei ein Konzept, in dem Vorschläge zu den grundlegenden Aspekten der durchzuführenden Produktion unterbreitet werden oder diese werden mit dem Kunden direkt geklärt (was auch als Konzept zu werten ist). Dieses Konzept wird dem Kunden zum Zwecke der Abnahme des Konzepts zur Verfügung gestellt. Das nach Abschluss der in § 8.2.5 beschriebenen Phase 5a erzielte Arbeitsergebnis (Rohergebnis) ist vom Kunden abzunehmen. Sollte der Kunde hierbei noch angemessene, den Rahmen nicht sprengende Änderungen wünschen, sind zwei Korrekturen durch bildbrauerei (Änderungsschleifen) einkalkuliert. Jede weitere oder größere Änderungsschleife kann dem Kunden von bildbrauerei nach den aktuellen Preisen in Rechnung gestellt werden. Die nach Abschluss der in § 8.2.5 beschriebenen Phase 5b hergestellten Produkte bedürfen der Endabnahme. Die im Rahmen der anderen in § 8.2 beschriebenen Projektphasen erzielten Arbeitsergebnisse bedürfen hingegen nicht der (Teil-) Abnahme durch den Kunden.
8.5 Unmittelbar nach Lieferung der fertigen Produkte an den Kunden findet das Endabnahmeverfahren hinsichtlich der Produkte statt. Die Produkte gelten in folgenden Fällen als endabgenommen:
8.5.1 Der Kunde erklärt bildbrauerei gegenüber ausdrücklich die Abnahme der Produkte.
8.5.2 Der Kunde erklärt sinngemäß, insbesondere durch schlüssiges Verhalten, die Endabnahme der Produkte. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass der Kunde die Produkte der Öffentlichkeit zugänglich macht.
8.5.3 Der Kunde zeigt bildbrauerei gegenüber innerhalb von zwei Wochen, nachdem er die Produkte zur Endabnahme erhalten hat, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen keinen Mangel an, der die vertraglich vereinbarte bzw. vorausgesetzte oder die gewöhnliche und bei Produkten dieser Art übliche Verwendungsmöglichkeit der Produkte wesentlich beeinträchtigt. Die Mängelanzeige des Kunden muss schriftlich, per Post oder E-Mail und unter genauer Beschreibung des Mangels/der Mängel erfolgen. Mängel, welche die Verwendungsmöglichkeit der Produkte im vorbezeichneten Sinne nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Endabnahme der Produkte. Sollte die Abspieldauer der von bildbrauerei hergestellten Produkte die vereinbarte Laufzeit um nicht mehr als 5% über- oder unterschreiten, berechtigt dies den Kunden nicht zur Verweigerung der Endabnahme. Die nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angezeigten wesentlichen Mängel beseitigt bildbrauerei innerhalb einer der Eigenart des Mangels/der Mängel angemessenen Frist. Nach Mitteilung der Mangelbeseitigung (schriftlich, per Post oder E-Mail) wird der Kunde das Leistungsergebnis/Produkt innerhalb von einer Woche überprüfen und – im Falle einer erfolgreichen Mangelbeseitigung – innerhalb einer weiteren Woche die Endabnahme der Produkte schriftlich, per Post oder E-Mail erklären. Wenn der Kunde innerhalb der vorstehenden Frist entweder keine Erklärung abgibt oder keinen wesentlichen Mangel als fortbestehend rügt, gelten die Produkte als endabgenommen. Zeigt der Kunde jedoch form- und fristgemäß einen wesentlichen Mangel als weiterhin fortbestehend an, ist bildbrauerei zu einem zweiten Versuch der Mangelbeseitigung innerhalb angemessener Frist berechtigt und verpflichtet. Erst wenn auch der zweite Versuch der Mangelbeseitigung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde seine im Gesetz bestimmten Ansprüche bzw. Rechte geltend machen.
9.1 Tritt der Kunde ohne Verschulden durch bildbrauerei mindestens 4 Tage vor Produktionsbeginn vom Auftrag zurück oder verschiebt diesen, ist bildbrauerei dazu berechtigt, dem Kunden alle bereits getätigten Leistungen/Produkte und anderweitig entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
9.2 Tritt der Kunde ohne Verschulden durch bildbrauerei weniger als 4 Tage vor Produktionsbeginn vom Auftrag zurück oder verschiebt diesen, ist bildbrauerei dazu berechtigt, dem Kunden zwei Drittel der in § 4 festgelegten Gesamtkosten und darüber hinaus gehende Kosten in Rechnung zu stellen.
9.3 Bei Rücktritt oder Verschiebung des Kunden durch Verschulden von bildbrauerei, ist bildbrauerei dazu berechtigt, bereits getätigten Leistungen/Produkte und anderweitig entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
9.4 Eine auf eine gewisse Dauer angelegte Leistungsvereinbarung mit einer monatlichen Vergütung für bildbrauerei, die auch in einem monatlichen Retainer bestehen kann, kann vom Kunden nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Es gilt § 4.4. Tritt bildbrauerei durch Gründe, weshalb der Auftrag nicht oder nur schwer erfüllt werden kann, vom Vertrag zurück, wird keinerlei Haftung für Verdienstausfall oder sonstige Kosten des Kunden getragen. An bildbrauerei getätigte Vorabzahlungen werden an den Kunden zurückerstattet. bildbrauerei ist berechtigt, bereits erbrachte Leistungen und Kosten dennoch in Rechnung zu stellen.
11.1 bildbrauerei gewährleistet, technisch einwandfreie Produkte herzustellen, die die vereinbarten Merkmale erfüllen. Insbesondere stellt bildbrauerei die Produkte in einer Qualität her, die sich an dem Qualitätsstandard orientiert, wie er aus bisherigen Produktionen von bildbrauerei hervorgeht. Hierbei handelt es sich um eine Beschaffenheitsvereinbarung, nicht aber um eine Beschaffenheitsgarantie. Eine Beschaffenheitsgarantie muss vielmehr ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Mangels ausdrücklich vereinbarter Beschaffenheitsmerkmale leistet bildbrauerei Gewähr dafür, dass sich das von bildbrauerei hergestellte Produkt für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Produkten dieser Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann.
11.2 bildbrauerei leistet Gewähr dafür, dass die von bildbrauerei hergestellten Produkte frei von Rechten Dritter sind, bzw. dass bei Verwendung von Rechten Dritter notwendige Lizenzen vorhanden sind, sodass die vertragsgemäße Nutzung der Produkte dadurch nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Für die vom Kunden gelieferten oder organisierten Inhalte, Dateien, Unterlagen, Objekte etc. sowie die von ihm bereitgestellten Leistungen und Mitwirkenden und deren Verwertung in den Produkten von bildbrauerei steht bildbrauerei nicht ein.
11.3 Bei Feststellung eines durch den Kunden verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn bildbrauerei hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch Vorsatz bzw. grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
11.4 bildbrauerei gewährleistet nicht den Erfolg von Beratungsleistungen/-produkten.
11.5 Ist durch schweres Fehlverhalten von bildbrauerei die vertragsmäßige Produktion der Produkte unmöglich, so hat bildbrauerei nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Produkte.
11.6 Die Haftung für grob fahrlässig verursachten Datenverlust durch bildbrauerei wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand der Datenträger beschränkt (Versuch der Datenrettung). Im Falle von anderweitig verursachtem Datenverlust ist bildbrauerei von jeglicher Haftung und Verantwortung befreit. Mehrkosten für eventuell gewünschte Produktionswiederholungen oder andere Maßnahmen zur Wiedergutmachung des Datenverlusts sind durch den Kunden zu tragen.
11.7 Keinesfalls haftet bildbrauerei für entgangenen Gewinn.
11.8 Tritt während der Produktion der Produkte ein von bildbrauerei nicht zu vertretender Umstand ein, der die vertragsgemäße Produktion der Produkte auf Dauer verhindert (so genannte höhere Gewalt), ist der Kunde lediglich zum Rücktritt des Vertrages gemäß § 9) berechtigt.
11.9 bildbrauerei haftet für alle selbst verursachten Rechtsverletzungen und Schäden, jedoch haftet der Kunde für alle anderweitig verursachten Rechtsverletzungen und Schäden.
11.10 Sollte eine Anweisung des Kunden gegen eine rechtliche Vorgabe verstoßen, trägt dieser die volle Verantwortung für alle Konsequenzen für sich, für das Team und für bildbrauerei. § 11.8 und § 11.9 sind in diesem Falle ungültig.
11.11 bildbrauerei kann nicht für Störungen von Betriebsabläufen durch das Projekt und seine Umsetzung bzw. durch die Produktion haftbar gemacht werden. Die vom Kunden vorgegeben Einsatzorte und -zeiten sind selbstverständlich einzuhalten.
11.12 Die Gewährleistungs- und Haftungspflichten bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.1 Wenn nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nur das unter § 12.1.8 beschriebene Online-Recht und das unter § 12.1.5 beschriebene Archivierungsrecht. Folgende und weitere Rechte werden nur nach schriftlicher Vereinbarung an den Kunden übertragen. Nachfolgend eine Beschreibung über mögliche Verwertungsrechte (weitere sind möglich):
12.1.1 Das Senderecht, d.h. das Recht, die Produkte digital und/oder analog (I) mittels terrestrischer Übertragung (inkl. DVB-H) und/oder (II) mittels Kabeltechnik (unter Einschluss der Kabelweitersendung) und/oder (III) mittels Satellitentechnik (unter Einschluss von Direktsatelliten) durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Drahtfunk (Hertz’sche Wellen, Laser, Mikrowellen, etc.) sonstige Daten-, Strom- oder Telefonleitungen oder -Netze (DMB, GPRS, EDGE, UMTS, LTE, 5G, ISDN, DSL, IPTV, etc.) oder ähnliche technische Einrichtungen (z.B. High Definition TV) ganz oder in Teilen verschlüsselt oder unverschlüsselt auszustrahlen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen („Sendung“). Dies gilt unabhängig davon, mit welcher Technik die Produkte empfangen oder abgerufen werden. Dies gilt für beliebig viele Ausstrahlungen und unabhängig davon, wie das Rechtsverhältnis des Kunden zum Sender und Empfänger der Sendung gestaltet ist. Mit umfasst ist das Recht, die Produkte einem begrenzten Empfängerkreis (z.B. in Hotels, Krankenhäusern, Schulen, Fahrzeugen, Zügen, Flugzeugen, etc.) zugänglich zu machen („Closed Circuit TV“) sowie das Kabelweitersendungsrecht und das Recht, dieses auf Dritte zu übertragen.
12.1.2 Das Vorführungsrecht, d.h. das Recht, die Produkte durch technische Einrichtungen, ggf. als Live-Sendung öffentlich wahrnehmbar zu machen, unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Vorführsystems und der Bild- bzw. Tonträger. Das Vorführungsrecht umfasst die gewerbliche und die nicht-gewerbliche Vorführung. Eingeschlossen ist das Recht, die Produkte in Lichtspieltheatern (Kinos), auf Messen, Verkaufsausstellungen, Festivals, Wettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
12.1.3 Das Videogrammrecht, d.h. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verkauf und Vermietung, Leihe, etc.) der Produkte auf Bild-/Tonträgern aller Art (Videogramme) zum Zwecke der nicht-öffentlichen Wiedergabe. Dieses Recht umfasst sämtliche audiovisuellen Systeme wie Videokassetten, Videobänder, Bildplatten sowie Speichermedien (Bild- /Tonträger) aller Art, insbesondere CD (Compact Disc), DVD (Digital Versatile Disc), DCC (Digital Compact Cassette), HD-DVD (High Density Digital Versatile Disc), HD-VMD (High Density Versatile Multilayer Disc), BD (Blue-Ray Disc), Minidisk, MPEG-Datenträger, sämtliche Speicherkartenformate (z.B. CF, MS, MMC, SD, xD) und andere Datenträger (z.B. USB-Sticks, SSD, HDD), unabhängig von der technischen Ausgestaltung des einzelnen Systems, sowie Schmalfilmrechte, d.h. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung von Schmalfilmen oder Schmalfilmkassetten zu Zwecken der nicht-öffentlichen Wiedergabe
12.1.4 Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d.h. das Recht, die Produkte im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Tonträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten.
12.1.5 Das Archivierungsrecht, d.h. das Recht, die Produkte für eigene Zwecke sowie für Zwecke Dritter selbst oder durch Dritte zeitlich unbegrenzt in Archiven aufzubewahren oder auf Datenbanken zu speichern und abrufbar zu halten sowie beliebig oft zu reproduzieren wie auch nicht-kommerziell – insbesondere für Schulungs- und Repräsentationszwecke – vorzuführen.
12.1.6 Das Synchronisationsrecht, d.h. das Recht, die Produkte selbst oder durch Dritte in andere Sprachen zu synchronisieren, neu- oder nachzusynchronisieren, untertitelte oder Voice-Over-Fassungen herzustellen und die so bearbeiteten Fassungen nach Maßgabe der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte auszuwerten.
12.1.7 Das Merchandisingrecht, d.h. das Recht zur kommerziellen Auswertung der Produkte durch Herstellung und Vertrieb von Waren oder die Vermarktung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere sogenannte Mehrwertdienste (z.B. Telefon-Mehrwertdienste, wie z.B. der Vertrieb von sog. Klingeltönen, Ringbacktones, Handygames, MMS, Wallpapers, Logos, Clips, Audiotextdienste, sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Telefondienste inklusive i-mode- , WAP-, GPRS-, EDGE-, UMTS-,LTE- und 5G-Dienste), die bearbeitete oder unbearbeitete Ausschnitte aus der Produktion oder Vorkommnisse, Namen, Titel, Figuren, Abbildungen oder sonstige Zusammenhänge, die in einer Beziehung zur Produktion stehen, enthalten, sowie das Recht unter Verwendung derartiger Elemente oder durch bearbeitete oder unbearbeitete Ausschnitte aus den Produkten für Waren und Dienstleistungen jeder Art zu werben.
12.1.8 Das Online-Recht, d.h. das Recht, die Produkte mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Speicher- und Übertragungstechnik mit oder ohne Zwischenspeicherung (Cache) einem bestimmten oder unbestimmten Personenkreis verschlüsselt oder unverschlüsselt und mit oder ohne Authentifizierungsmechanismen derart zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen, dass diese die Produkte auf jeweils individuellen Abruf kurzfristig mittels eines Fernseh- und/oder sonstigen Gerätes (z.B. PC, Multimedia Terminal, Spielkonsole, i-mode-, WAP-, GPRS-, EDGE-, UMTS-, LTE- und 5G-Telekommunikations Endeinrichtung) linear oder interaktiv abrufen und/oder empfangen können, sowie die Rechte zur Nutzung in offenen oder geschlossenen, lokalen oder weltweiten Online-Diensten oder Kommunikationsnetzen wie Internet, i-mode, WAP, GPRS, EDGE, UMTS, LTE, 5G etc. mittels Videostreaming, Download, Web-TV, „point-to-point“- oder „point-to-multipoint“-Übermittlung, „Online-Push- Dienste“, Multiplexing, etc. Mit umfasst ist die Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Bild-/Tonträgern und Datenträgern, etc. auch digitaler Art, auf denen die Produkte nicht vollständig gespeichert ist, so dass zum Empfang der Produkte durch den Nutzer die separate, auf jeweils individuellen Abruf erfolgende Übermittlung des fehlenden Datenanteils der Produkte erforderlich ist.
12.1.9 Untypisch: Die von der GEMA und von der GVL verwalteten Rechte.
12.1.10 Untypisch: Die etwa am Begleitmaterial entstandenen Schutzrechte.
12.1.11 Untypisch: Das Recht zur Klammerteilauswertung für die Produkte, d.h. das Recht, Ausschnitte aus den Produkten in andere Produktionen aufzunehmen und diese im vorbeschriebenen Umfang auszuwerten sowie Ausschnitte aus den Produkten zu Werbezwecken (z.B. in Programmvorschauen, im Fernsehen, im Kino auf Videogrammen, über weltweite Kommunikationsnetze, insbesondere dem Internet oder in Druckschriften) zu verwenden.
12.1.12 Untypisch: Das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Produkte – unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte – zu kürzen, zu teilen, mit anderen Werken zu verbinden, den Titel neu festzusetzen, die Musik auszutauschen oder die Produkte in sonstiger Weise zu bearbeiten oder umzugestalten.
12.2 Oben genannte Rechte können jeweils zeitlich beschränkt oder zeitlich unbeschränkt an den Kunden übertragen werden. Bei keiner gesonderten Absprache wird jedoch von zeitlich unbeschränkter Nutzung ausgegangen.
12.3 bildbrauerei ist berechtigt, Firmennamen und Firmenzeichen als Copyrightvermerk bzw. Erzeugerkennzeichnung in den fertigen Produkten zu zeigen
13.1 bildbrauerei und an der Produktion der Produkte beteiligte Partner, (freie) Mitarbeiter, Subunternehmer, und Koproduktionen sind zum Zwecke der Eigenwerbung dazu berechtigt, die Produkte und das produzierte Begleitmaterial bearbeitet und/oder unbearbeitet, ganz und/oder teilweise, kommerziell und/oder nicht-kommerziell, öffentlich und/oder nicht öffentlich auf beliebigen Medien uneingeschränkt zu veröffentlichen, zu zeigen und/oder zu vervielfältigen.
13.2 Nicht die ganzen Produkte, jedoch Teile derer und des Begleitmaterials können von bildbrauerei in anderen Produktionen und mit anderen Kunden wiederverwendet werden, sofern keine Rechte verletzt werden.
13.3 bildbrauerei ist dazu berechtigt, die Produkte und das in Verbindung mit der Produktion entstandene Begleitmaterial uneingeschränkt zu speichern.
13.4 bildbrauerei und an der Produktion der Produkte beteiligte Partner, (freie) Mitarbeiter, Subunternehmer, und Koproduktionen sind u.a. zum Zwecke der Eigenwerbung dazu berechtigt, Logos, Name, Projekt und zugehörige Medien des Kunden zu verwenden, zu verlinken und zu publizieren. Hierbei werden eventuell vom Kunden für bildbrauerei zur Verfügung gestellte Logos, Medien und zugehörige Richtlinien prioritär verwendet und beachtet.
14.1 Der Kunde wird bildbrauerei unverzüglich schriftlich, per Post oder E-Mail und umfassend informieren, falls Dritte ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend machen. Der Kunde ermächtigt bildbrauerei bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen, sofern eine ausschließlich von bildbrauerei zu vertretende Schutzrechtsverletzung in Streit steht. Macht bildbrauerei von dieser in eigenem Ermessen stehenden Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung von bildbrauerei insgesamt oder teilweise anerkennen. Ferner ist bildbrauerei in diesem Fall verpflichtet, die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden (einschließlich der Kosten für die Hinzuziehung von Rechtsanwälten bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren) freizustellen, sofern und soweit die Ansprüche des Dritten nicht auf einem pflichtwidrigen oder unangemessenem Verhalten des Kunden beruhen.
14.2 Wird die vertragsgemäße Nutzung der an den Kunden überlassenen Produkten durch Schutzrechte Dritter tatsächlich aus von bildbrauerei zu vertretenden Gründen beeinträchtigt, leistet bildbrauerei nach eigener Wahl zunächst dadurch Gewähr, dass entweder die Produkte durch bildbrauerei so abgeändert werden, dass diese aus dem Schutzbereich der Drittrechte herausfallen, gleichwohl aber die vertraglich vereinbarte bzw. vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit aufweisen, oder die Befugnis erwirkt wird, dass der Kunde die Produkte uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß nutzen kann.
15.1 Der Kunde ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekanntwerdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von bildbrauerei sowie der mit bildbrauerei verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu veröffentlichen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus. Ausgenommen sind bereits bekannte Informationen und Informationen, die ohne sein Verschulden bekannt werden.
15.2 Der Kunde steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie auch den von ihm beauftragten Dritt bzw. Fremdfirmen vereinbart wird.
15.3 Verletzt der Kunde oder eine der Personen gemäß den vorstehenden Absätzen die Schweigepflicht, so hat er bildbrauerei eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Netto Auftragsvolumens zzgl. darüber hinaus gehender Kosten, mindestens jedoch € 25.000 zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, wenn er, seine Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilfen die Verletzung der Schweigepflicht nicht zu vertreten hat.
16.1 Standardmäßiger Erfüllungsort ist der Hauptsitz von bildbrauerei, der Sitz der Produktionsbüros des Projektes oder der Durchführungsort der Produktion.
16.2 Nur bei einstimmiger Festlegung eines anderen Erfüllungsortes durch den Kunden und bildbrauerei kann in Einzelfällen von § 16.1 abgewichen werden.
16.3 bildbrauerei arbeitet auf Grundlage der aktuellen Datenschutzgesetze bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
16.4 Es gelten außerdem die auf der Webseite von bildbrauerei dargestellten Datenschutz bestimmungen (www.bildbrauerei.de/datenschutz) und das ebenfalls dort dargestellte Impressum (www.bildbrauerei.de/impressum).
16.5 Für den Fall, dass dem Kunden Unstimmigkeiten, Fehler oder Probleme sonstiger Art auffallen sollten (z.B. bei Dokumenten, Medien, Publikationen, Verhaltensweisen, Regelungen, Vereinbarungen, Planungen, Ideen, Objekten, Personen) ist er verpflichtet, diese unverzüglich an bildbrauerei mitzuteilen, andernfalls ist bildbrauerei nicht für diese zur eventuellen Haftung zu ziehen.
16.6 Etwaige vom Kunden in physischer oder digitaler Form für bildbrauerei zur Verfügung gestellte Materialien, Gegenstände etc. werden von bildbrauerei unmittelbar nach der Endabnahme der Produkte oder im Falle einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Produktionsverhältnisses durch den Kunden zurückgefordert und an den Kunden zurückgegeben. Im Falle einer ausbleibenden Rückforderung und ausbleibender Rückmeldung bei bildbrauerei, gehen o.g. Materialien in den Besitz von bildbrauerei über, bzw. dürfen kostenpflichtig für den Kunden entsorgt werden.
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam.
17.2 Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich und inhaltlich der unwirksamen Regelung am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke
Grundlegende Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; Post und E-Mail sind der Schriftform gleichzustellen.
Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz von bildbrauerei bzw. am Sitz der Produktionsbüros des Projektes zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.